In der Regel kann ein MRT nicht durchgeführt werden, wenn die zu untersuchende Person ein elektronisches Implantat trägt, z.B. einen Herzschrittmacher, ein Cochlea-Implantat oder einen Neurostimulator. Im Einzelfall gibt es aber Implantate, die MR-tauglich sind. Das steht meistens in dem Pass, den man zu dem Implantat erhält. Bitte kontaktieren Sie ggf. die Klinik, in der das Gerät implantiert wurde. Wir werden das in einem Gespräch vor der Untersuchung klären.