Die periradikuläre Schmerztherapie (PRT) wird eingesetzt, um Schmerzen zu behandeln, die durch eine Reizung von Nervenwurzeln an der Wirbelsäule bedingt sind. Diese Reizung entsteht am häufigsten durch einen Bandscheibenvorfall, kann aber auch durch einen länger bestehenden Verschleiß der Bandscheiben sowie der Zwischenwirbelgelenke verursacht werden.
Die PRT wird am häufigsten an der Halswirbelsäule und an der Lendenwirbelsäule eingesetzt.
Zur Schmerzbehandlung wird eine Cortisonlösung sowie bei der Lendenwirbelsäule zusätzlich ein örtliches Betäubingsmittel gespritzt. Ziel ist es, die an der Nervenwurzel bestehende Entzündungsreaktion und damit die entstandenen Schmerzen zu behandeln.
Die klassische Indikation für eine PRT ist der akute Bandscheibenvorfall, der zu einer Reizung der angrenzenden Nervenwurzel führt. Diese Reizung äußert sich in Schmerzen, die typischerweise in die von der Nervenwurzel versorgten Region an Arm oder Bein ausstrahlen. Auch kann es zu Taubheitsgefühlen und Kribbeln kommen.
Bei der PRT wird computertomographisch gesteuert eine dünne Nadel an die Austrittsöffnung der Nervenwurzel aus der Wirbeläule platziert. Die korrekte Lage der Nadel wird mittels einer geringen Injektion von Kontrastmittel überprüft.
Wenn die Nadel korrekt liegt, wird das Cortisonpräparat so gespritzt, dass es sich um die Nervenwurzel herum verteilt. Dies kann mitunter zu einem leichten Druckgefühl führen, bis sich das Flüssigkeitsvolumen verteilt hat. An der Lendenwirbelsäule wird zudem meist noch ein örtliches Betäubungsmittel gespritzt, das im Anschluss zu einer Taubheit der betroffenen Körperregion führen kann.
In unserem Aufklärungsformular zur PRT finden Sie weitere Informationen.
Vor der PRT wird der behandelnde Arzt ein Gespräch führen, um die Indikation zu der Behandlung zu prüfen. Hierzu ist die Vorlage einer MRT der zu behandelnden Region nötig. Dieses MRT sollte nicht älter als ein halbes Jahr sein.
Damit die PRT von der Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird, ist eine Überweisung durch eine Ärztin oder Arzt mit der Zusatzqualifikation "Schmerztherapie" erforderlich. Welche Ärzte diese Qualifikation besitzen, erfahren Sie bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Ohne diese Überweisung ist auch eine Abrechnung als Individuelle Gesundheitsleistung möglich.